Sportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt

Informationen zur neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

Das Landratsamt hat dem Kreisverband Fußball mitgeteilt, dass folgende Regelungen für den Vereinssport bis auf Weiteres bindend sind:

Sportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Das heißt, dass kein Publikum zugelassen ist, das nicht unmittelbar in das Spiel (z. B. Teamoffizielle) involviert ist. Die Anwesenheit von Eltern beschränkt sich auf Hol- und Bringedienste.

Zudem dürfen Vereinsfeiern mit max. 50 Personen stattfinden, die Kontaktnachverfolgung (etwa über Teilnehmerlisten) muss dabei gewährleistet sein.

Quelle: kvfsoe

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