{"id":36976,"date":"2022-05-02T16:32:53","date_gmt":"2022-05-02T14:32:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fsv-dippoldiswalde.de\/de\/?p=36976"},"modified":"2022-05-02T16:33:07","modified_gmt":"2022-05-02T14:33:07","slug":"aktuell-informationen-zur-corona-schutzverordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fsv-dippoldiswalde.de\/de\/aktuell-informationen-zur-corona-schutzverordnung\/","title":{"rendered":"Aktuelle Informationen zur Corona-Schutzverordnung ab 11\/2021"},"content":{"rendered":"\n<p>26.04.2022<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4chsische Corona-Schutzregeln bis 28. Mai verl\u00e4ngert<\/p>\n\n\n\n<p>Die s\u00e4chsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 26. April 2022 die Regelungen der bisherigen S\u00e4chsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verl\u00e4ngert. Die neue Verordnung trat am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis einschlie\u00dflich 28. Mai 2022 befristet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die bisherigen Basisschutzma\u00dfnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten somit im Wesentlichen weiterhin. Lediglich f\u00fcr den Bereich der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wurden geringf\u00fcgige Anpassungen vorgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im organisierten Vereinssport gibt es seit dem 03. April 2022 keine pandemiebedingten Zutrittsbeschr\u00e4nkungen mehr. Das gilt also unter anderem auch f\u00fcr das Training, f\u00fcr Wettk\u00e4mpfe und andere Sportveranstaltungen und ebenfalls f\u00fcr s\u00e4mtliche Gremiensitzungen, egal ob drinnen oder drau\u00dfen. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind tagaktuell nachzulesen auf unserer Homepage im Bereich \u201eNews\u201c unter \u201eInformationen Corona\u201c.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\nhttps:\/\/kreissportbund.net\/news\/informationen-coronavirus\/\n<\/div><\/figure>\n\n\n\n<p>Neue Corona-Schutz-Verordnung (g\u00fcltig bis einschlie\u00dflich 28. Mai 2022):<br \/>https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2022-04-26.pdf<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Kreissportbund <\/em><\/p>\n\n\n\n<p>19.03.22<\/p>\n\n\n\n<p>Kompakte KSB-\u00dcbersicht zu Corona-Regeln im Sport \u00fcberarbeitet<\/p>\n\n\n\n<p>Was gilt eigentlich derzeit im Vereinssport? Was ist in Turnhallen zu beachten, was auf Sportpl\u00e4tzen? Wie d\u00fcrfen Mitgliederversammlungen durchgef\u00fchrt werden? Der KSB hat dazu seine kompakte \u00dcbersicht zum Nachlesen und Herunterladen aktualisiert. Sie ist ab sofort online verf\u00fcgbar bei den NEWS auf der KSB-Homepage, im Bereich \u201eInformationen Corona\u201c, unter:<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/kreissportbund.net\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/KSB_CoronaregelnSachsen_ab180322_SPORT.pdf\">https:\/\/kreissportbund.net\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/KSB_CoronaregelnSachsen_ab180322_SPORT.pdf<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Kreissportbund <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>04.03.2022<\/p>\n\n\n\n<p>Das KVF-Pr\u00e4sidium hat sich am Freitag auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs verst\u00e4ndigt. Die Pl\u00e4ne des Herrenspiel- und Frauenausschusses sehen den Wiederbeginn beim letzten gespielten Spieltag der Hinrunde vor und ber\u00fccksichtigen auch Anliegen, die seitens der Vereine zum Stammtisch am 1. M\u00e4rz vorgetragen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Infos: https:\/\/bit.ly\/34dcM9F<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: kvfsoe.de <\/em><\/p>\n\n\n\n<p>02.02.2022<\/p>\n\n\n\n<p>Sportst\u00e4tten \u00f6ffnen ab Freitag auch wieder f\u00fcr Ungeimpfte<\/p>\n\n\n\n<p>Ab Freitag drinnen 3G und drau\u00dfen frei: Das s\u00e4chsische Kabinett hat an diesem Dienstag eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am Freitag, dem 4. M\u00e4rz 2022 in Kraft und gilt bis einschlie\u00dflich 19. M\u00e4rz 2022.<\/p>\n\n\n\n<p>Angesichts der aktuellen Lage in den Krankenh\u00e4usern hat sich die Staatsregierung dabei auf weitere Lockerungen verst\u00e4ndigt. Das betrifft ebenfalls den Sport. Ab Freitag haben so zum Beispiel auch Ungeimpfte wieder die M\u00f6glichkeit, Zugang zu allen Sportst\u00e4tten zu bekommen. Die geht aus einer entsprechenden Meldung des Freistaates hervor: https:\/\/www.medienservice.sachsen.de\/medien\/news\/1038934 .<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen wie auch f\u00fcr entsprechende Veranstaltungen mit h\u00f6chstens 1.000 gleichzeitigen Teilnehmern muss ab Freitag (nur noch) ein Nachweis nach der 3G-Regel erbracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Trainings- und Wettkampfbetrieb hei\u00dft dies zudem: Die Nutzung von Sportst\u00e4tten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis m\u00f6glich. Zutritt erhalten alle Teilnehmer und G\u00e4ste demnach, wenn sie vollst\u00e4ndig geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind. Der Nachweis muss vorab erbracht werden. Im Au\u00dfenbereich ist gar kein Nachweis mehr erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00d6ffnung von B\u00e4dern, Saunen, Dampfsaunen und -b\u00e4dern unterliegt der 3G-Regel.<\/p>\n\n\n\n<p>Bis einschlie\u00dflich Donnerstag gilt noch 2Gplus im Innenbereich. Aktive ab 18 Jahren m\u00fcssen also nachweisen, dass sie vollst\u00e4ndig geimpft, genesen (Nachweis maximal 3 Monate g\u00fcltig) UND tagesaktuell negativ getestet sind. Wer geboostert, also dreifach geimpft ist oder wer \u201efrisch geimpft\u201c ist, also vor maximal drei Monaten seine zweite Impfung erhalten hat, erh\u00e4lt ohne Testnachweis Zutritt. F\u00fcr \u00dcbungsleiter sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren galt bereits 3G. In Au\u00dfensportst\u00e4tten gilt 3G noch bis einschlie\u00dflich Donnerstag.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem wurden Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen beschlossen, die ab Freitag auch f\u00fcr Sportveranstaltungen gelten: Im Innenbereich ist demnach eine Auslastung von maximal 60 Prozent erlaubt, mit h\u00f6chstens 6.000 Personen gleichzeitig. Im Au\u00dfenbereich d\u00fcrfen maximal 75 Prozent der Platzkapazit\u00e4ten genutzt werden, h\u00f6chstens 25.000 Personen k\u00f6nnen sich gleichzeitig dort treffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Veranstalter von Gro\u00dfveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern k\u00f6nnen zwischen dem Zugang nach der 2G- oder 3G-Regel w\u00e4hlen. Bei 2G sind die oben genannten Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen anzuwenden, w\u00e4hrend beim 3G-Modell eine Begrenzung auf 50 Prozent der H\u00f6chstkapazit\u00e4t greift. Sowohl bei kleineren, als auch Gro\u00dfveranstaltungen muss keine Maske am eigenen Platz getragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Kreissportbund <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>23.02.2022<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das s\u00e4chsische Kabinett hat am Dienstag neue Regelungen getroffen, die auch den Amateursport betreffen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Sport im Au\u00dfenbereich wesentlich: Ab sofort gilt f\u00fcr Spieler 3G, also ein g\u00fcltiger Impf-, Genesenen- oder Testnachweist (statt bisher 2G). Damit wurde auch eine wesentliche Forderung der Verb\u00e4nde auf Landes- und Kreisebene erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Zuschauer gilt k\u00fcnftig die Regelung 2G, also ein g\u00fcltiger Impf- oder Genesenennachweis (statt bisher 2G+). Die Altersgrenze f\u00fcr Personen, die statt eines Impf- oder Genesenennachweises einen tagesaktuellen Test vorlegen m\u00fcssen, steigt nun vom vollendeten 16. auf das vollendete 18. Lebensjahr. Die vorgenannten Regelungen treten bereits am 23. Februar in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Da nun die Teilnahme am Spielbetrieb grunds\u00e4tzlich wieder allen Aktiven m\u00f6glich ist, r\u00fcckt die Wiederaufnahme von Punkt- und Ligaspielen n\u00e4her. Dabei gilt ein \u00dcbergangszeitraum von mindestens zwei Wochen. \u00dcber die konkrete Vorgehensweise im Erwachsenenbereich sprechen Verband und Vereine zum digitalen Stammtisch am 1. M\u00e4rz.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: kvfsoe.de <\/em><\/p>\n\n\n\n<p>6.02.2022<\/p>\n\n\n\n<p>2G drau\u00dfen, 2Gplus drinnen bleibt &#8211; nur wenige Neues f\u00fcr den Vereinssport<\/p>\n\n\n\n<p>Die ge\u00e4nderte Corona-Notfall-Verordnung ist am heutigen Sonntag in Kraft getreten. Sie gilt bis einschlie\u00dflich 6. M\u00e4rz 2022. F\u00fcr den Sport gibt es kaum Ver\u00e4nderungen zu den bisherigen Regelungen in Sachsen. Aktuell gelten hier noch die Sonderregelungen (Erleichterungen). Sie sind ab Seite 14 von 19 der jetzigen Corona-Notfall-Verordnung nachzulesen.<\/p>\n\n\n\n<p>So bleibt es bei den bisherigen Zutrittsregelung f\u00fcr Sportst\u00e4tten. Das hei\u00dft: 2G f\u00fcr Au\u00dfensportanlagen und 2Gplus f\u00fcr (\u00fcberdachte) Innensportst\u00e4tten. Nur \u00dcbungsleiter (Anleitungspersonal) sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten Zutritt unter 3G-Bedingungen. Sie m\u00fcssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Sch\u00fcler ben\u00f6tigen aber keinen extra Testnachweis, weil sie in der Schule regelm\u00e4\u00dfig mehrmals pro Woche getestet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Tests k\u00f6nnen vor Ort unter Aufsicht durchgef\u00fchrt werden oder vorab in einem Testzentrum, h\u00f6chstens aber 24 Stunden vor dem erw\u00fcnschten Zutritt zur Sportst\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<p>2G in Au\u00dfensportst\u00e4tten gilt auch f\u00fcr alle G\u00e4ste und Zuschauer. 2Gplus entsprechend auch f\u00fcr alle Besucher von Innensportst\u00e4tten. Neu ist, dass Kontakte nur noch in Au\u00dfensportst\u00e4tten erfasst werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>2G bedeutet, dass Nachweise vom Betreiber bzw. Sportst\u00e4ttennutzer kontrolliert werden m\u00fcssen. Also, dass die G\u00e4ste, Zuschauer sowie Teilnehmer bzw. Sportler nachweislich geimpft (2-mal) oder genesen sind. Ungeimpfte haben keinen Zugang, ebensowenig wie Personen, deren Genesenenstatus (ab 28 Tagen nach Infektionsnachweis, maximal aber bis drei Monate nach Infektion g\u00fcltig) abgelaufen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer zweimal geimpft und genesen ist (egal in welcher Reihenfolge) bleibt \u201eGeboosterten\u201c gleichgestellt, die umgehend nach der Auffrischungsimpfung Zutritt zur Sportst\u00e4tte erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls neu: F\u00fcr Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der H\u00f6chstkapazit\u00e4t bzw. maximal 2.000 Personen ODER aber 25 Prozent der Gesamtkapazit\u00e4t begrenzt, das bedeutet zum Beispiel, dass bei Heimspielen von Fu\u00dfballzweitligist Dynamo Dresden rund 8.000 Zuschauer ins Stadion d\u00fcrften.<\/p>\n\n\n\n<p>Die bisherige Masken-Tragepflicht gilt weiterhin u.a. in Bussen, Bahnen, beim Einkaufen, in Schulen und in engen Bereichen, wo die Mindestabst\u00e4nde nicht einzuhalten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Gremiensitzungen wie Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen unter 3G stattfinden, wenn sie zwingend erforderlich sind und nicht online durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Wenn die Gremiensitzungen nicht zwingend in Pr\u00e4senz notwendig sind, gilt 2G. Kontakte m\u00fcssen erfasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p>ACHTUNG: Die Kontaktbeschr\u00e4nkungen bleiben bestehen. Das hei\u00dft, bei privaten Zusammenk\u00fcnften wie zum Beispiel Feiern bzw. andere Treffen in der \u00d6ffentlichkeit oder in Innenr\u00e4umen, die nicht durch das Versammlungsrecht gedeckt sind, d\u00fcrfen sich bis zu 10 Personen, die vollst\u00e4ndig geimpft sind, zeitgleich treffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Alternativ d\u00fcrfen sich stattdessen zwei Ungeimpfte gleichzeitig treffen. Nicht mitgez\u00e4hlt werden in beiden F\u00e4llen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Der organisierte Vereinssport (und nur dieser) ist von den Kontaktbeschr\u00e4nkungen ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Versch\u00e4rfungen dieser Regelungen treten NUR dann in Kraft, wenn die Zahl der mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen der s\u00e4chsischen Krankenh\u00e4user die bekannten Belastungsgrenzen von 1.300 bzw. 420 an drei aufeinanderfolgenden Tagen \u00dcBERSCHREITEN. Dann gelten ab dem \u00fcbern\u00e4chsten Tag die Versch\u00e4rfungen. Dies ist derzeit NICHT der Fall.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Sieben-Tages-Inzidenz, die jetzt auch in Sachsen wieder ansteigt, ist nicht mehr entscheidend f\u00fcr Lockerungen oder Versch\u00e4rfungen. Die Hotspot-Regelung wurde entsprechend abgeschafft.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle tagesaktuellen Werte und Meldungen zum Thema sowie die Verordnungen und \u00dcbersichten sind nachzulesen auf der Homepage des KSB unter NEWS, im Bereich \u201eInformationen Coronavirus\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>https:\/\/kreissportbund .net\/news\/informationen-coronavirus\/<\/p>\n\n\n\n<p>Neue Corona-Notfall-Verordnung:<br \/>https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/SMS-SaechsCoronaNotVO-2021-11-19-Lesefassung-2022-02-02.pdf<\/p>\n\n\n\n<p>Neue Allgemeinverf\u00fcgung zu den Hygienevorgaben:<br \/>https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/Saechsische-Corona-Hygiene-Allgemeinverfuegung-2022-02-03.pdf<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Kreissportbund <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>24.1.2022<\/p>\n\n\n\n<p>2Gplus \u2013 Geboosterte haben sofort nach Impfnachweis Zutritt zu Sportanlagen<\/p>\n\n\n\n<p>In Innensportst\u00e4tten im Freistaat gilt aktuell 2Gplus. Also in Turnhallen, Tanz- und Sportr\u00e4umen, Schwimmb\u00e4dern, auf Kegelbahnen, in weiteren \u00fcberdachen Sportanlagen etc. Grundlage daf\u00fcr ist die bis 06. Februar 2022 g\u00fcltige Corona-Notfall-Verordnung in Sachsen.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben einem Impfnachweis oder einem maximal drei Monate alten Genesenennachweis muss ein tagesaktueller negativer Test vorgelegt bzw. erbracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ungeimpfte und Genesene, deren nachweisliche Infektion l\u00e4nger als drei Monate her ist, haben keinen Zutritt. Aber es gibt hierbei eine Ausnahmeregel: F\u00fcr Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Anleitungspersonal (Trainer, Betreuer, \u00dcbungsleiter) gilt im Vereinssport generell 3G.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt au\u00dferdem Ausnahmen zur Vorlage von Tests bei 2Gplus f\u00fcr alle Teilnehmer und G\u00e4ste f\u00fcr den Zutritt zu Innensportst\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<p>Unter anderem z\u00e4hlt dazu die sogenannte \u201eBoosterung\u201c, also die (in der Regel dritte) Auffrischungsimpfung. Auf Nachfrage des KSB teilte das Sozialministerium am heutigen Montag mit, dass bei einer Boosterung nicht 14 Tage gewartet werden m\u00fcsse. Wer demnach \u201egeboostert\u201c ist, hat sofort Zutritt zur Sportst\u00e4tte. Der Freistaat folgt hierbei der Empfehlung entsprechender Fachgremien.<\/p>\n\n\n\n<p>Ansonsten gilt bei 2Gplus das, was auch in der Kompakt\u00fcbersicht des KSB in der Infosammlung zum Thema Corona und Sport steht (siehe Corona-Notfall-Verordnung, Paragraf 3 (8), auf Seite 4 von 19). Die Sammlung ist nachzulesen unter: https:\/\/kreissportbund .net\/news\/informationen-coronavirus\/<\/p>\n\n\n\n<p>Ausgenommen von der Testpflicht bei 2Gplus ist also:<\/p>\n\n\n\n<p>Wer doppelt geimpft und genesenen (max. 3 Monate alt, Reihenfolge geimpft\/genesen ist egal) ist<br \/>Wer den Nachweis einer vollst\u00e4ndigen Schutzimpfung vorgelegt, und die letzte Impfung mindestens 14 Tage und h\u00f6chstens drei Monate zur\u00fcckliegt = \u201efrisch Geimpfte\u201c<br \/>Wer unter sechs Jahren ist und noch nicht zur Schule geht<br \/>Sch\u00fcler unter 18 Jahren, die in der Schule getestet werden (wer unter 18 Jahre ist und nicht mehr zur Schule geht, muss einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen oder diese Test vor Ort unter Aufsicht machen)<br \/>Wer keine aktuelle Impfempfehlung der St\u00e4ndigen Impfkommission hat<\/p>\n\n\n\n<p>und<\/p>\n\n\n\n<p>Wer geboostert ist (sofort)<\/p>\n\n\n\n<p>Schnelltests d\u00fcrfen nicht \u00e4lter als 24 Stunden sein. Die Tests k\u00f6nnen auch anlassbezogen unter Aufsicht vor dem Zutritt zur Sportst\u00e4tte durchgef\u00fchrt werden. Sie gelten dann nur f\u00fcr diesen Zutritt in die Sportst\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<p>Oder sie werden von zertifiziertem Personal bzw. in einem Testzentren durchgef\u00fchrt. Dann k\u00f6nnen die dort entsprechend ausgestellten Testnachweise auch 24 Stunden lang f\u00fcr andere Bereiche verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Kreissportbund <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>18.1.2022<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eine voreilige Entscheidung zum Spielbetrieb wird es nicht geben<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Am gestrigen Montag tagte das SFV-Pr\u00e4sidium und im Fokus stand dabei nat\u00fcrlich die Frage, wie es mit dem Spielbetrieb weitergehen kann. Die wichtigste Botschaft: Eine voreilige Entscheidung wird es nicht geben. Im Moment sitzt der SFV zwischen den St\u00fchlen. Auf der einen Seite die essenzielle Verbandsaufgabe, Bewegungsangebote f\u00fcr Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu erm\u00f6glichen und auf der anderen Seite, sich mit den Herausforderungen der aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die aktuelle Corona-Notfall-Verordnung &#8211; verbindlich bis 6. Februar 2022 &#8211; setzt derzeit allerdings klare Grenzen. Dennoch bewertet der SFV die neuesten Lockerungen nach wie vor als positiv, denn im Vergleich zum vorherigen Zustand erm\u00f6glichen sie einer deutlich gr\u00f6\u00dferen Gruppe den Zugang zum Sport. Auch der Standpunkt des SFV, allen Fu\u00dfballerinnen und Fu\u00dfballern den Weg zur\u00fcck auf den Platz zu gew\u00e4hren, hat sich nicht ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Folgenden Fahrplan hat das Pr\u00e4sidium f\u00fcr eine Entscheidungsfindung f\u00fcr den Frauen- und Herren-Landesspielbetrieb festgelegt:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Zun\u00e4chst gibt es ein operatives Treffen der spielleitenden Aussch\u00fcsse.<\/li><li>Anfang Februar sind regionale Konferenzen mit den Vereinen im Landesma\u00dfstab sowie Vertretern der Kreis- und Stadtfu\u00dfballverb\u00e4nde&nbsp;vorgesehen, um ein Meinungsbild der Basis zu erfassen.<\/li><li>Nach Verabschiedung der neuen S\u00e4chsischen Corona-Schutz-Verordnung (die voraussichtlich am 7. Februar in Kraft tritt) folgt eine Vereinsabfrage.<\/li><li>Im Anschluss wird unter Ber\u00fccksichtigung der Ergebnisse der Konferenzen, der Vereinsabfrage sowie&nbsp;der Corona-Situation eine Entscheidungsvorlage formuliert.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Ziel ist es, die Weichen f\u00fcr einen geregelten Spielbetrieb unter Ber\u00fccksichtigung des Rahmenterminplans zu stellen. Die Kreis- und Stadtfu\u00dfballverb\u00e4nde k\u00f6nnen abweichende Regelungen beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: S\u00e4chsischer Fu\u00dfball-Verband <\/em><\/p>\n\n\n\n<p>13.1.2022<\/p>\n\n\n\n<p>Drau\u00dfen 2G, drinnen 2Gplus \u2013 Sportst\u00e4tten \u00f6ffnen<\/p>\n\n\n\n<p>Sportst\u00e4tten in Sachsen d\u00fcrfen ab morgen wieder f\u00fcr einen gr\u00f6\u00dferen Personenkreis \u00f6ffnen. Das Kabinett des Freistaates hat am Mittwoch eine erneute \u00c4nderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen, die auch mehrere Lockerungen im Sport vorsieht. Die neue Verordnung tritt am 14. Januar in Kraft, gilt bis einschlie\u00dflich 6. Februar 2022 in ganz Sachsen.<\/p>\n\n\n\n<p>So d\u00fcrfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (statt bisher nur unter 16 Jahren) k\u00fcnftig ohne Nachweis und unabh\u00e4ngig von Inzidenzen und anderen Grenzwerten Sport in Sportst\u00e4tten treiben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Kinder und Jugendlichen regelm\u00e4\u00dfig in ihren Schulen oder Betrieben getestet werden. Die Pflicht dazu besteht bereits.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab morgen d\u00fcrfen zudem Innensportanlagen unter \u201e2Gplus\u201c \u00f6ffnen. Neben Sporthallen k\u00f6nnen also auch Turnr\u00e4ume, Tanzschulen, Fitnessstudios, B\u00e4der (und auch Saunen) etc. von Teilnehmern genutzt werden, wenn sie geimpft oder genesen UND tagesaktuell negativ auf Covid-19 getestet worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Schnelltests d\u00fcrfen also nicht \u00e4lter als 24 Stunden sein. Laut s\u00e4chsischem Sozialministerium k\u00f6nnen die Tests auch anlassbezogen unter Aufsicht vor dem Zutritt zur Sportst\u00e4tte durchgef\u00fchrt werden. Oder sie werden von zertifiziertem Personal bzw. in Testzentren durchgef\u00fchrt. Dann k\u00f6nnen die Testnachweise auch 24 Stunden lang f\u00fcr andere Bereiche verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Au\u00dfensportanlagen, z. B. Fu\u00dfballpl\u00e4tze, Skilifte, etc., reicht indes ein Impf- oder Genesenennachweis aus. Hier gilt also 2G.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist aber auf Sportpl\u00e4tzen wie in Innensportst\u00e4tten eine Kontakterfassung f\u00fcr alle Anwesenden erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die sonst bei allen privaten Zusammenk\u00fcnften geltenden Kontaktbeschr\u00e4nkungen (also 10 Personen mit 2G ODER zwei Ungeimpfte zeitgleich sowie zus\u00e4tzlich alle unter 18 Jahren) gibt es fortan nicht mehr beim organisierten Sport. Sie fallen also nur im Vereinssport weg. Bei privat durchgef\u00fchrten Sport m\u00fcssen die Kontaktbeschr\u00e4nkungen beibehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren sind komplett von der Testpflicht ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer \u201egeboostert\u201c ist, also seine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss nicht mehr getestet werden (Status ab 15. Tag nach \u201eBooster\u201c-Impfung), um die Freizeit- und Sportst\u00e4tten betreten zu d\u00fcrfen. Gleichgestellt mit \u201eGeboosterten\u201c sind Genesene, die doppelt geimpft sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dfengastronomie ist unter 2G erlaubt. Innengastronomie nur noch unter 2Gplus bzw. mit Boosterung.<\/p>\n\n\n\n<p>Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen erlaubt. Die Teilnehmerzahl ist aber begrenzt \u2013 je nach Gr\u00f6\u00dfe der R\u00e4umlichkeit \u2013 auf 50 Prozent oder maximal 500 Zuschauer bzw. auf 25 Prozent oder maximal 1.000 Zuschauer.<\/p>\n\n\n\n<p>Hygiene-, Mindestabstands- und Maskenregeln m\u00fcssen weiterhin eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr \u00dcbungsleiter im Vereinssport gibt es au\u00dferdem eine Sonderregelung. Sie d\u00fcrfen offenbar unter 3G-Bedigungen in die Sportst\u00e4tten. Im Nachwuchsbereich ist dies bereits jetzt der Fall. Ob das auch im Erwachsenensport gilt, hat der KSB noch einmal nachgefragt beim Ministerium. Eine konkrete Kl\u00e4rung dazu folgt am morgigen Freitagnachmittag.<\/p>\n\n\n\n<p>Doch ACHTUNG: Sachsen hat angesichts des in vielen Bundesl\u00e4ndern wieder steigenden Infektionsgeschehens noch eine Notbremse in die eigene Verordnung eingebaut. S\u00e4mtliche Lockerungen in entsprechenden Landkreisen oder Kreisfreien St\u00e4dten des Freistaates werden demnach zur\u00fcckgenommen, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in diesen sogenannten Hotspots an drei Tagen infolge die 1.500 erreicht oder \u00fcberschritten hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Das w\u00e4re auch der Fall, wenn die \u00dcberlastungsstufen-Grenzwerte in Sachsen an Krankenhausbetten mit an Covid-19-Erkrankten erreicht sind: Normalbetten: 1.300, Intensivbetten: 420.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch dann treten am jeweils \u00fcbern\u00e4chsten Tag die schon jetzt bekannten Einschr\u00e4nkungen wieder in Kraft. Ausgenommen w\u00e4re auch dann noch der Nachwuchssport f\u00fcr alle unter 18 Jahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Das neue Regelwerk soll im Laufe des heutigen Donnerstags ver\u00f6ffentlicht werden unter:<br \/>https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/amtliche-bekanntmachungen.html<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Kreissportbund <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>7.1.2022<\/p>\n\n\n\n<p>Lockerungen im Sport ab 14. Januar m\u00f6glich<\/p>\n\n\n\n<p>Der Plan steht. \u201e2G plus\u201c hei\u00dft die neue Formel auf dem Weg zu weniger Einschr\u00e4nkungen in Sachsen. Wer also geimpft oder genesen UND tagesaktuell negativ getestet ist, darf sich auf mehrere Lockerungen im Alltag freuen. F\u00fcr \u201eGeboosterte\u201c (also Personen mit Auffrischungsimpfung) entfalle der Test.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Kabinett des Freistaates hat am Freitagabend die Eckpunkte f\u00fcr die neue Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt. Diese soll am 14. Januar 2022 in Kraft treten und bis 6. Februar 2022 gelten. Auf Grundlage der Beschl\u00fcsse des heutigen Bund-L\u00e4nder-Gipfels hat die s\u00e4chsische Regierung nun einige neue Lockerungen auf den Weg gebracht. Der Freistaat setzt dabei aber weiterhin auf optionale Versch\u00e4rfungen, wenn die Situation in den Krankenh\u00e4usern wieder angespannter w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Sport gibt es gleich mehrere gute Nachrichten: Die Altersgrenze f\u00fcr Sporttreibende (und Teilnehmer der au\u00dferschulischen Bildung) ist unabh\u00e4ngig von den Beschr\u00e4nkungen von 16 auf 18 Jahre angehoben worden. Der Landessportbund und auch der Kreissportbund hatten sich daf\u00fcr ausgesprochen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer 16 und 17 Jahre alt ist sowie negativ getestet wurde in der Schule oder eben bereits geimpft ist bzw. als genesen gilt, kann damit nach dem Eckpunkteplan des Kabinetts k\u00fcnftig auch wieder unabh\u00e4ngig der 2G- und 2Gplus-Zutrittbeschr\u00e4nkungen teilnehmen. In den Schulen finden regelm\u00e4\u00dfig pro Woche Corona-Schnelltests statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum anderen ist es unter Umst\u00e4nden m\u00f6glich, dass Sportveranstaltungen stattfinden k\u00f6nnen, auch Innensportanlagen d\u00fcrften dann \u00f6ffnen unter 2G plus.<br \/>Es werde wohl au\u00dferdem eine noch nicht beschlossene H\u00f6chstgrenze f\u00fcr die Personenzahl der Teilnehmer geben, angedacht sei aktuell 250 bzw. eine 50-prozentige Auslastung maximal (etwa in Kinos oder auch Theatern).<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den organisierten Sport, also den Vereinssport und nur f\u00fcr diesen im Bereich Sport, solle diese \u00d6ffnung laut Gesundheitsministerin Petra K\u00f6pping auch ohne Kapazit\u00e4tsgrenze m\u00f6glich sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Im privaten Sport gelten die aktuell g\u00fcltigen Kontaktbeschr\u00e4nkungen weiter, also bis zu 10 Personen unter 2G ODER zwei Ungeimpfte aus maximal zwei Haushalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Obendrein d\u00fcrften Au\u00dfensportanlagen generell unter 2G und Innensportanlagen unter 2G plus \u00f6ffnen. Dies w\u00fcrde auch f\u00fcr Fitnessstudios der Fall sein und drau\u00dfen zum Beispiel nicht nur f\u00fcr Sportpl\u00e4tze, sondern auch f\u00fcr Skilifte gelten \u2013 mitunter schon ab kommenden Freitag.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00d6ffnungen wie diese im Bereich Sport w\u00e4ren bereits ab 14. Januar 2022 m\u00f6glich, wenn die Grenzwerte bereits an drei Tagen in Folge in Sachsen (!) unterschritten worden sind. Die Grenzwerte sind eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 1.500, weniger als 1.300 belegte normale Krankenhausbetten oder weniger als belegte 420 Intensivbetten. Versch\u00e4rfungen samt Schlie\u00dfungen sind dann wieder bei \u00dcberschreiten dieser Werte vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sachsen habe einen (solchen) Sicherheitszuschlag in das neue Reglement eingebaut und gehe dabei \u201eauf Nummer sicher, um einen neuen Lockdown zu verhindern\u201c, erkl\u00e4rte Ministerpr\u00e4sident Michael Kretschmer am Freitagabend. Die Bev\u00f6lkerung in Sachsen sei im Vergleich zu anderen Bundesl\u00e4ndern im Schnitt \u00e4lter, die Impfquote ist mit rund 61 Prozent (vollst\u00e4ndig Geimpften) am niedrigsten im Bundesl\u00e4ndervergleich. Obendrein ist die neue Coronavirus-Variante Omikron ansteckender als die bislang vorherrschende Delta-Variante.<\/p>\n\n\n\n<p>Inzidenzunabh\u00e4ngig d\u00fcrfen sich indes ab dem 14. Januar 2022 bei Versammlungen 200 Personen treffen. Sind die oben genannten Grenzwerte unterschritten, sind (sogar) 1.000 Teilnehmer erlaubt. In gastronomischen Einrichtungen ist generell 2G plus vorgesehen. F\u00fcr Tanzschulen sowie Aus- und Fortbildung soll bei einer \u00d6ffnung k\u00fcnftig 2G gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt jedoch zudem ab 14. Januar 2022 in Sachsen eine Hot-Spot-Regelung, wie in anderen Bundesl\u00e4ndern. Alle genannten Lockerungen entfallen, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen \u00fcber 1.500 liegt. Es d\u00fcrfen sich dann aber \u2013 wie derzeit schon der Fall \u2013 weiterhin 10 geimpfte und\/oder genesene Personen ODER insgesamt zwei ungeimpfte Erwachsene aus zwei Haushalten treffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kinder und Jugendliche sind ausgenommen von der Beschr\u00e4nkung. Schulen sollen unter Beibehaltung von Hygiene-, Maskenschutz- und weiterer Ma\u00dfnahmen offenbleiben.<\/p>\n\n\n\n<p>In den kommenden Wochen gibt es noch Anh\u00f6rungen zum angedachten neuen Regelwerk, am kommenden Mittwoch soll die Corona-Verordnung f\u00fcr Sachsen beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Kreissportbund <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>4.1.2022<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4chsische Corona-Notfallverordnung wird bis 14. Januar 2022 verl\u00e4ngert<\/p>\n\n\n\n<p>Die aktuelle S\u00e4chsischen Corona-Notfallverordung wird um f\u00fcnf Tage bis zum 14. Januar 2022 verl\u00e4ngert. Darauf hat sich die Regierung des Freistaates am heutigen Dienstag geeinigt. Die Kabinettsmitglieder erwarten bis dahin eine bessere Datenlage.<\/p>\n\n\n\n<p>Derzeit besteht laut Regierungsangaben aufgrund der vergangenen Feiertage ein Meldeverzug bei der Erfassung von mit dem Coronavirus infizierten Personen.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem will die Staatsregierung die Entscheidungen auf Bundesebene abwarten. In ersten Januarwoche beraten der Expertenrat der Bundesregierung, die Gesundheitsministerkonferenz, die Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz und der Krisenstab von Bund und L\u00e4ndern zum Fortgang der Pandemie.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Eckpunkte der neuen s\u00e4chsischen Corona-Schutzverordnung sollen indes an diesem Freitag, dem 7. Januar, feststehen. Die aktuelle Verordnung gilt bis einschlie\u00dflich 9. Januar 2022.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum Vereinssport: Aktuell ist neben Schul- und Leistungssport nur Sport f\u00fcr Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erlaubt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sch\u00fcler regelm\u00e4\u00dfig in der Schule getestet werden, daher sind extra Tests f\u00fcr den Zutritt zu Sportangeboten nicht verpflichten f\u00fcr alle unter 16 Jahren. Anleitungspersonal, also Trainer und Betreuer genauso wie Kampf- und Schiedsrichter (ab 16 Jahren) m\u00fcssen derweil vorab tagesaktuelle (maximal 24 Stunden alte) negative Covid-19-Schnellstests vorlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt aber dabei stets auch die derzeitigen Kontaktbeschr\u00e4nkungen zu beachten, die seit dem 28. Dezember 2021 versch\u00e4rft wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Demnach d\u00fcrfen neben den Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren entweder maximal 10 weitere Personen ab 16 Jahren teilnehmen, die geimpft oder genesen sind. Oder (!) es d\u00fcrfen stattdessen nur ein Ungeimpfter und eine weitere Person eines anderen Hausstandes mit dabei sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies w\u00fcrde dann bei der Verl\u00e4ngerung bis 14. Januar ebenfalls beachtet werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Fest steht derweil laut Kultusministerium, dass der Schul- und Kitabetrieb unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzma\u00dfnahmen fortgef\u00fchrt werden soll. Das sieht der neue Entwurf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vor. Die bisherige Verordnung gilt wie die Corona-Notfallverordnung bis einschlie\u00dflich Sonntag.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch der neue Verordnungsentwurf sieht laut einer Medieninformation des Freistaates vom heutigen Dienstag (weiterhin) einen eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb f\u00fcr Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen m\u00fcssen danach streng getrennt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>In Schulgeb\u00e4uden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ab Klassenstufe 5 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Wie bisher m\u00fcssen sich Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler dreimal w\u00f6chentlich testen. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung soll bis zum 6. Februar 2022 gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit 28. Dezember 2021 in Sachsen geltende Corona-Notfallverordnung:<br \/>https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/sms-SaechsCoronaNotVO-22-12-2021-Lesefassung.pdf<\/p>\n\n\n\n<p>Seit 28. Dezember 2021 in Sachsen geltende Allgemeinverf\u00fcgung zu den Hygieneauflagen:<br \/>https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/Saechsische-Corona-Hygiene-Allgemeinverfuegung-2021-12-28.pdf<\/p>\n\n\n\n<p>Tagesaktuelle Infos und Inzidenzwerte etc. gibt es zudem auf der Homepage des KSB (www.kreissportbund .net), im Bereich NEWS unter &#8220;Informationen Coronavirus&#8221;.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Kreissportbund<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>15.12.2021<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hallenwettbewerbe 21\/22 entfallen!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In seiner November-Sitzung hat der KVF-Vorstand vereinbart, dass die Durchf\u00fchrung der diesj\u00e4hrigen Hallenkreismeisterschaft, ggf. in modifizierter Form, Mitte Dezember abschlie\u00dfend gepr\u00fcft werden soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Der KVF hat sich unter Ber\u00fccksichtigung der aktuellen Situation und rechtlicher Vorgaben davon \u00fcberzeugt, dass eine Durchf\u00fchrung im Sinne aller Vereine mit jetzigem Stand organisatorisch nicht leistbar und sportlich nicht vertretbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Absage der HKM begr\u00fcndet sich einerseits mit der hohen organisatorischen Herausforderung zur Einhaltung der Corona-Notfallverordnung zur Vermeidung von Infektionen. Daraus resultieren u. a. umfangreiche Kontrollpflichten sowie der Ausschluss von Eltern und weiteren Zuschauern.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem w\u00fcrde lediglich eine geringe Anzahl an Juniorenteams aus unserem Landkreis tats\u00e4chlich spielen k\u00f6nnen, da die Mannschaftsanzahl pro Altersklasse teils drastisch reduziert werden m\u00fcsste.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinzu kommt die in der aktuell g\u00fcltigen Corona-Notfallverordnung verankerte Altersgrenze (U16), die die Trennung im Bereich der B-Junioren bzw. das Spielverbot einzelner Jahrg\u00e4nge (A-Junioren und Herren\/Frauen) bedeutet, sodass nur einzelne Altersklassen \u00fcberhaupt im Hallenbereich antreten d\u00fcrften.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Abw\u00e4gung f\u00fchrten die vorgenannten zum Entschluss, dass die Hallenmeisterschaft in dieser Saison nicht durchgef\u00fchrt werden kann. Auf Landesebene fiel eine gleichlautende Entscheidung des S\u00e4chsischen Fu\u00dfball-Verbandes im November.<\/p>\n\n\n\n<p>23.11.2021<\/p>\n\n\n\n<p>Spielabsetzung aller Mannschaften bis 31.12.2021<\/p>\n\n\n\n<p>Das KVF-Pr\u00e4sidium hat sich am heutigen Dienstag darauf verst\u00e4ndigt, den Spielbetrieb der Herren, Damen und aller Junioren bis 31.12.2021 abzusetzen. Zuvor hatte der KVF sich der Beschlusslage des S\u00e4chsischen Fu\u00dfball-Verbandes angeschlossen und mit Beschluss vom 10.11. festgelegt, alle Pflichtspiele bis einschlie\u00dflich 25.11.2021. abzusetzen. Um dem Infektionsgeschehen im Landkreis Rechnung zu tragen, Vereinen und Mannschaften im Nachwuchsbereich den anfallenden Abstimmungsaufwand und notwendige Kontrollpflichten zu ersparen, werden die Spiele auch im Nachwuchs bis 16 Jahre abgesetzt. Letztere ergeben sich aus der derzeit g\u00fcltigen Corona-Notfallverordnung des Freistaates. Gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Abs.&nbsp;1 i. V. m. Abs.&nbsp;3 ist die \u00d6ffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs nur f\u00fcr Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet. F\u00fcr Anleitungspersonal (z. B. \u00dcbungsleiter) gilt die 3G-Regel.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: kvfsoe.de<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>22.11.2021<\/p>\n\n\n\n<p>Die S\u00e4chsische Staatsregierung hat eine&nbsp;<strong><a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/SaechsCoronaNotVO-2021-11-19.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Corona-Notfall-Verordnung<\/a><\/strong>&nbsp;verabschiedet, die vom 22. November bis 12. Dezember gilt und das \u00f6ffentliche Leben aufgrund der Infektionslage im Freistaat weiter einschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Abs.&nbsp;1 i. V. m. Abs.&nbsp;3 ist die \u00d6ffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs nur f\u00fcr Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet. F\u00fcr Anleitungspersonal (z. B. \u00dcbungsleiterinnen &amp; \u00dcbungsleiter) gilt die 3G-Regel.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung:<\/strong>&nbsp;Gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Absatz 1 Satz 2 S\u00e4chsCoronaNotVO k\u00f6nnen Landkreise und Kreisfreie St\u00e4dte weitergehende Schutzma\u00dfnahmen anordnen, die im schlimmsten Fall weitere Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Vereine bedeuten.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: sfv-online.de<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>18.11.2021<\/p>\n\n\n\n<p>Spiele bis 25.11. abgesetzt<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem morgigen Tag treten die Ma\u00dfnahmen der \u00dcberlastungsstufe gem\u00e4\u00df Corona-Schutzverordnung des Freistaates in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Der KVF hat mit Beschluss vom 10.11.2021 festgelegt, den Regelungen des S\u00e4chsischen Fu\u00dfball-Verbandes grunds\u00e4tzlich zu folgen und mit dem Erreichen dieser Stufe Spiele bis einschlie\u00dflich 25.11. abzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Basis der Verordnungsnovelle, die in der kommenden Woche erwartet wird, werden ggf. weitere Regelungen zum Spielbetrieb getroffen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: kvfsoe.de<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>14.11.2021<\/p>\n\n\n\n<p>Das KVF-Pr\u00e4sidium hat sich am Sonntag darauf verst\u00e4ndigt, die Pflichtspiele im Zeitraum 15.11. bis 25.11. der Herren, Damen und A-Junioren abzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend des aktuellen Wochenendes kam es in den besagten Altersklassen zu zahlreichen Spielabsagen. Um den Vereinen den Abstimmungsaufwand zu ersparen, werden die Spiele f\u00fcr die Geltungsdauer der aktuellen Corona-Schutzverordnung abgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zuvor hatte der KVF sich der Beschlusslage des S\u00e4chsischen Fu\u00dfball-Verbandes angeschlossen. Diese sollte den Vereinen erm\u00f6glichen, auch unter den aktuellen Bedingungen ggf. Fu\u00dfballspiele durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: kvfsoe.de<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>10.11.2021<\/p>\n<p class=\"entry-title\"><strong>KVF fasst Beschluss zur Fortf\u00fchrung des Spielbetriebes<\/strong><\/p>\n<p>Das KVF-Pr\u00e4sidium hat am gestrigen Abend einen Beschluss zur Fortf\u00fchrung des Spielbetriebs auf Kreisebene gefasst.<\/p>\n<p>Dieser folgt dem&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.sfv-online.de\/news\/details\/sfv-vorstand-fasst-beschluss\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Antrag des S\u00e4chsischen Fu\u00dfball-Verbandes<\/a>&nbsp;in gleicher Sache weitestgehend und erm\u00f6glicht den Spielbetrieb w\u00e4hrend der sog. \u201eVorwarnstufe\u201c, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen eingehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Sofern dies nicht der Fall ist k\u00f6nnen Spiele bei der jeweiligen Staffelleitung abgesagt werden. Im Falle des Eintritts der \u201e\u00dcberlastungsstufe\u201c wird der Spielbetrieb unterbrochen. Der vollst\u00e4ndige Beschluss ist&nbsp;<a href=\"https:\/\/kvfsoe.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/KVF-Praesidium-fasst-Beschluss-11.11.21.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" data-type=\"URL\">hier abrufbar.<\/a><\/p>\n<p>Quelle: Kreisverband Fu\u00dfball S\u00e4chsische Schweiz \u2013 Osterzgebirge e.V.<\/p>\n<p><strong>\u00dcber das aktuelle Training bzw. Spiel werden alle Spieler \u00fcber die Trainer informiert.<\/strong><\/p>\n<p>9.11.2021<\/p>\n<p>\u00dcber das aktuelle Training bzw. Spiel werden alle Spieler \u00fcber die Trainer informiert.<\/p>\n<p><em>Quelle: FSV Vorstand<\/em><\/p>\n<p>8.11.2021<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie, dass sich die LSB-Corona-FAQ derzeit in Bearbeitung befinden.<\/p>\n<p>Aktuell ist der LSB um ein Gespr\u00e4chstermin mit der Ministerin Petra K\u00f6pping bem\u00fcht, um noch in dieser Woche in einem direkten Gespr\u00e4ch die gegenseitigen Standpunkte zu kl\u00e4ren. Die Dauer der Abstimmung ist derzeit leider nicht vorhersehbar. Derweil weisen wir darauf hin, dass mit in Kraft treten der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 08.11.2021 die Kontaktbeschr\u00e4nkungen im Rahmen der Vorwarnstufe (\u00a78\/Abs. 2) auch f\u00fcr den Breiten- und Freizeitsport in Sachsen Anwendung finden:<\/p>\n<p><em>W\u00e4hrend der Geltung der Vorwarnstufe nach \u00a72Absatz4 sind private Zusammenk\u00fcnfte im \u00f6ffentlichen oder privaten Raum nur mit bis zu zehn Personen unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Hausst\u00e4nde gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres bleiben unber\u00fccksichtigt. Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgez\u00e4hlt.<\/em><\/p>\n<p><em>Quelle: S\u00e4chsischer Fussballverband<\/em><\/p>\n<p><em>3.11.2021<\/em><\/p>\n<p>Zur Interpretation der Corona-Schutzverordnung f\u00fcr den Amateursport hat der SFV am Mittwoch Position bezogen. Am Wochenende 6.\/7. November finden demnach alle Spiele wie geplant statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Reaktion auf das Corona-Infektionsgeschehen hat die S\u00e4chsische Staatsregierung die Erarbeitung einer neuen Corona-Schutzverordnung vorgezogen, die am 6. November ver\u00f6ffentlicht und bereits am 8. November 2021 inkrafttreten soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Hinblick auf den Fu\u00dfball im Au\u00dfenbereich vertritt der S\u00e4chsische Fu\u00dfball-Verband zum aktuellen Zeitpunkt die Position, dass die beim Erreichen der Vorwarnstufe eintretenden Kontaktbeschr\u00e4nkungen nach \u00a7 8 (1) S\u00e4chsCoronaSchVO nicht f\u00fcr den Trainings- und Spielbetrieb in unseren Vereinen gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit schlie\u00dft sich der SFV der Auffassung des Landessportbundes Sachsen an, dem als Dachorganisation des organisierten Sports in Sachsen keine anderslautenden Aussagen des zust\u00e4ndigen Sozialministeriums vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Mitteilung S\u00e4chsischer Fu\u00dfball-Verband<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>26.04.2022 S\u00e4chsische Corona-Schutzregeln bis 28. Mai verl\u00e4ngert Die s\u00e4chsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 26. 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